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OLG Frankfurt, Urt. v. 06.07.2010, AZ: 17 U 28/09 - Pferderecht
"Kissing-Spines" als schwer zu erkennende Erkrankung durch den Laien.
Mit seiner Entscheidung vom 06.07.2010 hat das OLG Frankfurt folgendes klar gestellt: Nach Auffassung des Gerichts ist bei Vorliegen einer chronischen Lahmheit eines Pferdes von einem Sachmangel auszugehen. Dieser berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Die gesetzliche Vermutung nach § 476 BGB (Beweislastumkehr) findet Anwendung, wenn der Verkäufer die Vermutung nicht entkräften kann. Im vorliegenden Fall sei die Lahmheit bereits kurz nach der Übergabe aufgetreten.
Daher liege der Fall anders als in dem vom OLG Oldenburg mit Urteil vom 11.05.2004 entschiedenen Fall (RdL 2005, 65). Dort war dem Verkäufer beim Kissing-Spines-Syndrom wegen längerem Zeitablauf die Widerlegung der Vermutung nach § 476 BGB gelungen.
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Dr. Felix J.F. Adamczuk
Rechtsanwalt
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