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Allgemeines Zivilrecht

Als allgemeines Zivilrecht bezeichnen wir sämtliche vertraglichen Angelegenheiten zwischen Unternehmen und Privatpersonen (Verbrauchern, sog. B2C-Geschäfte), Privatpersonen untereinander aber auch zwischen Unternehmern, sofern sie nicht speziellen Rechtsgebieten zugeordnet werden. Hierunter fallen eine Vielzahl von Verträgen des täglichen Lebens beispielsweise Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge.

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