
Rechtsgebiete
Allgemeines Zivilrecht
Als allgemeines Zivilrecht bezeichnen wir sämtliche vertraglichen Angelegenheiten zwischen Unternehmen und Privatpersonen (Verbrauchern, sog. B2C-Geschäfte), Privatpersonen untereinander aber auch zwischen Unternehmern, sofern sie nicht speziellen Rechtsgebieten zugeordnet werden. Hierunter fallen eine Vielzahl von Verträgen des täglichen Lebens beispielsweise Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Wilhelm Helms
Rechtsanwalt • Notar a.D.
Mehr Informationen
Björn Helms
Rechtsanwalt
Mehr Informationen
Kathrin Renner-Grützmacher
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Mehr Informationen
Dr. Josef-Christian Wirth
Rechtsanwalt
Mehr Informationen
Dr. Felix J.F. Adamczuk
Rechtsanwalt
Mehr Informationen

