hsk

Arbeitsrecht

Wir beraten bundesweit kleine bis mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Von der Vertragsgestaltung, über Betriebsübergang und Betriebsstilllegung bis hin zu Verfahren vor den Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Dazu gehören auch Verhandlungen unter den Tarifvertragsparteien. Der richtige Vertrag kann viele spätere Probleme und Auseinandersetzungen vor Gericht ersparen.

Hierbei sind insbesondere die Probleme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten, die immer dann – meist zu Ungunsten des Arbeitgebers – zum Tragen kommen, wenn der Arbeitgeber Standardverträge im Unternehmen nutzt. Im Arbeitsrecht ist es wichtig, sich im Vorfeld einer gewünschten Maßnahme über alle in Betracht kommenden Probleme Gewissheit zu verschaffen.

Dabei sind unzählige Gesetze aus dem Zivil- Öffentlichen und Sozialrecht zu beachten. Hinzu kommt die immer zu berücksichtigende Rechtsprechung des EuGH. Selbstverständlich vertreten wir auch Arbeitnehmer, Leitende Angestellte sowie Geschäftsführer.

Auch Betriebsräte zählen zu unseren Mandanten, Wir unterstützen die Betriebsräte in allen Fragen des BetrVG und helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Arbeitgeber und vertreten den Betriebsrat im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht.

Unsere Leistungen:

- Vertragsgestaltung

- Betriebsstilllegung

- Betriebsübergang nach § 613a BGB

- Streitigkeiten mit Arbeitgebern

- Durchsetzung von Ansprüchen des Arbeitnehmers z. B bei Kündigung

- Alle Verfahren vor den Arbeitsgerichten; vom ArbG bis zum BAG

- Beratung und Vertretung des Betriebsrates

Ihr Ansprechpartner

Piet Diepholz
Rechtsanwalt
Mehr Informationen

Dr. Felix J.F. Adamczuk
Rechtsanwalt
Mehr Informationen

Helms & Kollegen · Rechtsanwälte in Hannover