
Rechtsgebiete
Automobilrecht in Hannover
Im Automobilrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Privatpersonen, Kfz-Werkstätten, einzelner Autohäuser aber auch größerer Automobilhandelsgesellschaften. Zudem gehören am Automotive Standort Hannover Industrieunternehmen aus dem Bereich Automobilfertigung und Automobilzulieferer zu unseren Mandantenstamm.
Privatpersonen beraten wir als Verbraucher und Verkehrsteilnehmer. Bei Auseinandersetzungen nach dem Kauf eines Kraftfahrzeuges oder nach Werkstattaufträgen vertreten wir konsequent die Interessen unsere Mandanten im Kauf- und Werkvertragsrecht. Die Kenntnis der speziell zum Autorecht ergangenen Rechtsprechung ist dabei in Deitailfragen unerlässlich. Dieses Spezialwissen bieten wir.
Ein weiterer Schwerpunkt im Automobilrecht ist die Vertretung im Verkehrsrecht. Im Ordnungswidrigkeiten- oder Bußgeldverfahren ist Verfahrensziel hierbei neben Einstellung oder Freispruch häufig die Vermeidung eines Fahrverbots. Die Abwicklung von Verkehrsunfällen ist Kern der Tätigkeit im Verkehrszivilrecht.
Gerwerblichen Mandanten im Bereich Automobilrecht bieten wir die gesamte Palette der zivilrechtlichen Vertretung an. Neben den oben aufgeführten Gebieten klären wir Ihre Fragen u.a. zum Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht insbesondere Vertragshändlerrecht. Im Wettbewerbsrecht geht dabei die Spezialsierung bis in Bereiche des EU-Gemeinschaftsrecht.
Wir helfen Ihnen beispielsweise auch bei Fragen zur "Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung" und ähnlichen Vorschriften damit Sie den Focus auf Ihrem Kerngeschäft belassen können.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Felix J.F. Adamczuk
Rechtsanwalt
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Björn Helms
Rechtsanwalt
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Dr. Josef-Christian Wirth
Rechtsanwalt
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Dr. Wilhelm Helms
Rechtsanwalt • Notar a.D.
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