
Rechtsgebiete
Bauplanungsrecht
Das Bauplanungsrecht (auch: Städtebaurecht) ist Teil des öffentlichen Baurechts. Es hat die Aufgabe, die rechtliche Qualität des Bodens und seine Nutzbarkeit festzulegen und regelt damit die flächenbezogenen Anforderungen an ein Bauvorhaben. Das Ziel einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wird dabei vornehmlich über die Bauleitplanung realisiert. Das Bauplanungsrecht regelt die Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Die Rechtsquellen sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die auf das Baugesetzbuch gestützten Rechtsverordnungen: Baunutzungsverordnung (BauNVO), Planzeichenverordnung und Wertermittlungsverordnung. Das Bauplanungsrecht ist Bundesrecht.
Das Bauplanungsrecht bestimmt „im Großen“ d.h. flächenbezogen, ob, was und wieviel gebaut und werden darf und welche Nutzungen zulässig sind. Davon zu unterscheiden ist das Bauordnungsrecht. Diese folgt aus den einzelnen Landesbauordnungen (In Niedersachsen: Niedersächsische Bauordnung, NBauO) und bestimmt ob und wie im Einzelfall gebaut werden darf.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Josef-Christian Wirth
Rechtsanwalt
Mehr Informationen
Dr. Felix J.F. Adamczuk
Rechtsanwalt
Mehr Informationen

