hsk

Baurecht

Als Baurecht bezeichnet man im Allgemeinen alle Rechtsnormen die das Bauen betreffen. Hier gilt es zu unterscheiden:

 

Das private Baurecht:

Es betrifft alle Rechtsnormen des Zivilrechts, welche Regelungen zum Grundeigentum, den Werkverträgen die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) regeln sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Wichtige Vorschriften im Bereich des privaten (auch zivilen) Baurechts sind dabei die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) aber auch die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Das Private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) und demjenigen, der das Bauwerk plant oder herstellt (Auftraggeber). Von Bedeutung sind dabei die Normen des Werkvertragsrechts des BGB (§§ 631 bis 651 BGB) sowie die Regelungen in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, wobei es sich bei der VOB/B um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, die die Regeln des BGB ergänzen.

In der Regel ergeben sich die meisten Probleme hinsichtlich behaupteter Mängel und ob die Leistung des Auftragnehmers vom Bauherrn abgenommen wurde. Denn erst dann darf der Auftragnehmer seine Schlussrechnung stellen. Bei behaupteten Mängeln kann es oftmals ratsam sein, diese offiziell im Rahmen eines Selbstständigen Beweissicherungsverfahrens feststellen zu lassen.Die Feststellung ist sowohl für das ausführende Unternehmen als auch für den Bauherrn im Hinblick auf eine noch ausstehende Vergütung bedeutsam.

Wir vertreten in erster Linie mittelständische Unternehmen bei: - Vertragsgestaltung - Außergerichtliche Streitschlichtung - Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen - Selbstständiges Beweissicherungsverfahren Die Bauherrn, die von uns bei der Abwehr von unberechtigten sowie bei der Durchsetzung eigener Ansprüche, vertreten werden, profitieren davon, dass wir „beide Lager kennen“.

 

Das öffentliche Baurecht:

Die Vorschriften des besonderen Verwaltungsrechts die das Bauen betreffen aufgeteilt in das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht. Dabei betrifft das Bauordnungsrecht die Normen die einzelne Bauvorhaben näher regeln, wohingegen das Bauplanungsrecht die Bebaubarkeit von ganzen Planflächen regelt.

Ihr Ansprechpartner

Piet Diepholz
Rechtsanwalt
Privates Baurecht
Mehr Informationen

 

Dr. Josef-Christian Wirth
Rechtsanwalt
Öffentliches Baurecht
Mehr Informationen

Dr. Felix J.F. Adamczuk
Rechtsanwalt
Öffentliches Baurecht
Mehr Informationen

Helms & Kollegen · Rechtsanwälte in Hannover