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Börsenrecht

Wichtigste Rechtsgrundlage des Börsenrechts ist das deutsche Börsengesetz (BörsG). Das Gesetz trat ursprünglich am 01. Januar 1897 in Kraft und regelt den geschäftlichen Verkehr an der Börse. Es betrifft nur die Börsen, welche teilrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Am 1. November 2007 erhielt das Börsengesetz mit dem Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz eine neue Fassung.

Das Börsenrecht ist eher verwaltungsrechtlich als handelsrechtlich zu betrachten. Der Aufteilung des Börsengesetzes folgend beschäftigt sich dieses zum Beispiel mit dem Betrieb und der Organisation von Börsen, der Börsenpreisermittlung, der Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel sowie den Straf- und Bußgeldvorschriften.

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