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Domainrecht

Das Domainrecht hat keine in Form eines Gesetzes festgeschriebenen Regelungen, sondern hat sich vielmehr durch Rechtsprechung „herauskristallisiert“, welche die Regelungen für die Vergabe von Internetdomänen festhalten. Bei der Erstellung einer Domain ist z. B. der Name zu prüfen, weshalb mit dem Domainrecht auch das Namensrecht, Markenrecht u. ä. einhergehen. So kann z. B. Domaingrabbing und Markengrabbing zu Rechtsstreitigkeiten führen.

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Dr. Felix J.F. Adamczuk
Rechtsanwalt
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