
Rechtsgebiete
Familienrecht
Kern des Familienrechtes sind die bei Trennung / Scheidung auftretenden Rechtsprobleme. Wenn die Ehe emotional in der Krise steckt und eine Trennung erwogen wird, ist das Ob und Wie der Trennung zu erörtern.
In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sowie die Finanzen zu klären. Es sind die Ehegattenunterhaltsansprüche für die Zeit nach der Trennung zu berechnen. Daneben ist es sinnvoll auch das Güterrecht zu besprechen und gegebenenfalls den Zugewinnausgleich zu überschlagen.
Sind Kinder involviert, werden zusätzlich der Kindesunterhalt, die elterliche Sorge und das Umgangsrecht thematisiert. Ferner ist zu klären wann und wie das Scheidungsverfahren eingeleitet wird. Während das Scheidungsverfahren läuft, sind der nacheheliche Ehegattenunterhalt und der Versorgungsausgleich vorzubereiten.
Wenn die Basis gegeben ist, kann vor der Eheschließung ein Ehevertrag oder im Rahmen der Trennung/ Scheidung eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeitet und gegebenenfalls notariell beurkundet werden.
Zum Familienrecht zählen ferner Fragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Veranlagung der zusammen- oder getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eheleute, der nichtehelichen oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft, der Adoption und der Betreuung.
Kommt es zu häuslicher Gewalt hilft das Familienrecht mit dem Gewaltschutzgesetz, so dass per Eilentscheidung zügig Schutz für die betroffenen Personen geboten werden kann.
Frau Rechtsanwältin Renner-Grützmacher freut sich auf Ihre Fragen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Ihr Ansprechpartner
Kathrin Renner-Grützmacher
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
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