Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der Gesellschaften. Eine Gesellschaft liegt vor bei einem Zusammenschluss mehrerer Personen, die gemeinschaftlich ein Ziel verfolgen, welches sie in einem Gesellschaftsvertrag festgelegt haben und jeder Gesellschafter durch seinen Beitrag fördert.

Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zum Gesellschaftsrecht in Bezug auf Personengesellschaften (z.B. OHG oder der Offenen Handelsgesellschaft) und Kapitalgesellschaften (z.B. der Aktiengesellschaft oder einer GmbH). Eine Kapitalgesellschaft ist rechtsfähig und unterliegt in Vertretung durch einen Vorstand oder einen Geschäftsführer der geltenden Rechtsprechung. Eine Personengesellschaft gilt nicht als juristische Person, besitzt allerdings eine ähnliche Rechtsfähigkeit.

Wir beraten Sie ganzheitlich bei der Gründung der jeweiligen Gesellschaft und aller dadurch zu berücksichtigen Fragen nach Haftung, Einlagen, Grundkapital, Rechtsform und allen angrenzenden Themen.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Josef-Christian Wirth