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Pachtrecht

Das Pachtrecht regelt die Überlassung des Gebrauchs von Dingen auf Zeit mit der Möglichkeit der Fruchtziehung. Verbreitet ist die Pacht besonders im Bereich der Landwirtschaft (siehe: Agrarrecht) und der Gastronomie. Es besteht eine enge Verwandschaft zum Mietrecht. Viele gesetzliche Regelungen es Mietrechts gelten auch hier.

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