
Rechtsgebiete
Wettbewerbsrecht
Unter Wettbewerbsrecht versteht man das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht im engeren Sinne) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht).
In Deutschland steht das Wettbewerbsrecht nach gängiger Auffassung jedoch vor allem für das klassische Wettbewerbsrecht im engeren Sinne. Zentrales Gesetz im Lauterkeitsrechts ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Was im Rahmen des UWG als lauteres Wettbewerbsverhalten angesehen wird, bestimmt dabei zunehmend auch das EU-Recht.
Ziel des Wettbewerbsrechts ist die Regulierung des Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern im Sinne des freien Leistungswettbewerbs.
Helms Schrepfer und Kollegen beraten und vertreten auf dem Gebiet des Wettbewerbrechts sowohl Marktteilnehmer (Verbraucher und Mitbewerber) im Sinne von § 2 Absatz 1 Nr. 2 UWG als auch Verbände zur Förderung gewerbliche oder selbständiger beruflicher Interessen (§ 8 Absatz Nr. 2 UWG) und qualifizierte Einrichtungen nach dem Unterlassungsklagengesetz (§ 8 Absatz 3 Nr. 3 UWG).
Wir prüfen Unterlassungsansprüche gegenüber Mittbewerbern oder wehren gegebenenfalls unberechtigt erhobene Ansprüche ab. Nach einer Abmahnung gilt es dabei versiert und realistisch die Rechtslage einzuschätzen. Wenn nötig, ist eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung zu suchen. Kostengesichtspunkte spielen insoweit bei den häufig vergleichweise hohen Streitwerten in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen eine zentrale Rolle.
In wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklageverfahren vertreten wir die Interessen unserer Mandanten konsequent und mit Erfahrung.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Felix J.F. Adamczuk
Rechtsanwalt
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Dr. Josef-Christian Wirth
Rechtsanwalt
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