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Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht wird durch die Bestimmungen des WEG, das durch die letzte Reform vom 1.Juli 2007 in wichtigen Punkten geändert wurde, und eine vielfältige Rechtsprechung geprägt. Das Wohnungseigentum besteht aus dem Sondereigentum an bestimmten Räumen und dem Anteil am Gemeinschaftseigentum. Im Rahmen der Eigentümergemeinschaft kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über die Rechte untereinander und Fragen der Verwaltung.

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Björn Helms
Rechtsanwalt
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