
Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht (auch Privatrecht) regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen.
Als allgemeines Zivilrecht bezeichnen wir sämtliche vertraglichen Angelegenheiten zwischen Unternehmen und Privatpersonen (Verbrauchern, sog. B2C-Geschäfte), Privatpersonen untereinander aber auch zwischen Unternehmern, sofern sie nicht speziellen Rechtsgebieten zugeordnet werden. Hierunter fallen eine Vielzahl von Verträgen des täglichen Lebens beispielsweise Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge.