Automobilrecht
Im Automobilrecht, ist das Fahrzeug das Thema unserer Rechtsberatung. Rechtsanwalt Björn Helms kennt alle rechtlichen Fragestellungen rund um das Automobil.
Im Automobilrecht, oder kurz Autorecht, ist das Fahrzeug das Thema unserer Rechtsberatung. Das können rechtliche Fragen beim Kauf eines Neuwagen aber auch eines Gebrauchtwagens sein. Das Auto kann ein Personenwagen (PKW), ein Lastwagen (LKW), ein Bus oder auch ein Spezialfahrzeug sein, wie z. B. ein Unimog.
Das Automobilrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet mit eigenen Gesetzen. Vielmehr beschreibt das Autorecht unser Arbeitsgebiet als Rechtsanwälte in Hannover wenn es um Fahrzeuge und die daraus entstehenden Rechtsfragen geht. Viele „echte“ Gesetze spielen in das Automobilrecht hinein. Z. B. das Handelsrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Werkvertragsrecht und viele mehr.
So geht es um Ihr Recht als Käufer eines Autos, ob Gebrauchtwagen oder neuer PKW. Oder es geht um Ihre Ansprüche, wenn Sie Ihr Fahrzeug in eine KFZ-Werkstatt geben, Sie mit dem Ergebnis der Reparatur aber unzufrieden sind. Im Autorecht vermitteln wir aber ebenso zwischen Autohäusern, -werkstätten und deren Lieferanten.
Im Automobilrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Privatpersonen, Kfz-Werkstätten, einzelner Autohäuser aber auch größerer Automobilhandelsgesellschaften. Zudem gehören am Automotive Standort Hannover Industrieunternehmen aus dem Bereich Automobilfertigung und Automobilzulieferer zu unseren Mandantenstamm. Privatpersonen beraten wir als Verbraucher und Verkehrsteilnehmer. Bei Auseinandersetzungen nach dem Kauf eines Kraftfahrzeuges oder nach Werkstattaufträgen vertreten wir konsequent die Interessen unserer Mandanten im Kauf- und Werkvertragsrecht. Die Kenntnis der speziell zum Autorecht ergangenen Rechtsprechung ist dabei in Detailfragen unerlässlich. Dieses Spezialwissen zum KFZ-Recht bieten wir.
Gewerblichen Mandanten im Bereich Automobilrecht bieten wir die gesamte Palette der zivilrechtlichen Vertretung an. Neben den oben aufgeführten Gebieten klären wir Ihre Fragen u.a. zum Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht insbesondere Vertragshändlerrecht. Im Wettbewerbsrecht geht dabei die Spezialisierung bis in Bereiche des EU-Gemeinschaftsrecht.
Wir helfen Ihnen beispielsweise auch bei Fragen zur "Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung" und ähnlichen Vorschriften damit Sie den Focus auf Ihrem Kerngeschäft belassen können.
Besondere Anforderungen im Automobilrecht stellen Oldtimer. Auch hier bieten wir Ihnen spezielle Beratung zum Oldtimerrecht. Ein verwandter Bereich zum Automobilrecht ist die Vertretung im Verkehrsrecht. Im Ordnungswidrigkeiten- oder Bußgeldverfahren ist Verfahrensziel hierbei neben Einstellung oder Freispruch häufig die Vermeidung eines Fahrverbots. Die Abwicklung von Verkehrsunfällen ist Kern der Tätigkeit im Verkehrszivilrecht.