Automobilrecht

Im Automobilrecht, ist das Fahrzeug das Thema unserer Rechtsberatung. Rechtsanwalt Björn Helms kennt alle rechtlichen Fragestellungen rund um das Automobil.

Ihr Rechtsanwalt für Automobilrecht in Hannover

Im Automobilrecht, oder kurz Autorecht, ist das Fahrzeug das Thema unserer Rechtsberatung. Das können rechtliche Fragen beim Kauf eines Neuwagen aber auch eines Gebrauchtwagens sein. Das Auto kann ein Personenwagen (PKW), ein Lastwagen (LKW), ein Bus oder auch ein Spezialfahrzeug sein, wie z. B. ein Unimog.

 

Rechtsberatung im Automobilrecht

Das Automobilrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet mit eigenen Gesetzen. Vielmehr beschreibt das Autorecht unser Arbeitsgebiet als Rechtsanwälte in Hannover wenn es um Fahrzeuge und die daraus entstehenden Rechtsfragen geht. Viele „echte“ Gesetze spielen in das Automobilrecht hinein. Z. B. das Handelsrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Werkvertragsrecht und viele mehr.

So geht es um Ihr Recht als Käufer eines Autos, ob Gebrauchtwagen oder neuer PKW. Oder es geht um Ihre Ansprüche, wenn Sie Ihr Fahrzeug in eine KFZ-Werkstatt geben, Sie mit dem Ergebnis der Reparatur aber unzufrieden sind. Im Autorecht vermitteln wir aber ebenso zwischen Autohäusern, -werkstätten und deren Lieferanten.

 

Ihre Automobilrechtskanzlei in Hannover

Im Automobilrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Privatpersonen, Kfz-Werkstätten, einzelner Autohäuser aber auch größerer Automobilhandelsgesellschaften. Zudem gehören am Automotive Standort Hannover Industrieunternehmen aus dem Bereich Automobilfertigung und Automobilzulieferer zu unseren Mandantenstamm. Privatpersonen beraten wir als Verbraucher und Verkehrsteilnehmer. Bei Auseinandersetzungen nach dem Kauf eines Kraftfahrzeuges oder nach Werkstattaufträgen vertreten wir konsequent die Interessen unserer Mandanten im Kauf- und Werkvertragsrecht. Die Kenntnis der speziell zum Autorecht ergangenen Rechtsprechung ist dabei in Detailfragen unerlässlich. Dieses Spezialwissen zum KFZ-Recht bieten wir.

Typische Fragestellungen rund um das Thema Automobil:

Werkvertragsrecht

  1. In der Werkstatt wurde mein Auto nicht wie vereinbart repariert – was kann ich tun?
  2. Mein Auto hat nach der Reparatur in der Werkstatt mehr Schäden als vorher – wie muss ich vorgehen?
  3. Was kann ich gegen eine Reparaturabschlussrechnung tun, die immens vom vorher erstellten Kostenvoranschlag abweicht?
  4. Bin ich verpflichtet, bei Defekten an meinem Wagen eine Vertragswerkstatt aufzusuchen?
  5. Die Werkstatt weigert sich, mein Auto rauszugeben – was kann ich tun?

Autorecht

  1. Ich habe einen Gebrauchtwagen gekauft, nach einem Monat hat sich ein Defekt herausgestellt – was kann ich tun?
  2. Wie bekomme ich nach einem Unfall meinen Schaden von der Gegenseite ersetzt?
  3. Wann kann ich nach einem Unfall Schmerzensgeld geltend machen?
  4. Was fällt bei der Schadenregulierung nach einem Unfall alles unter Schadensersatz?
  5. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen Mängel aufweist?

Rechtsbeistand bei Fragen rund um das Automobilrecht

Gewerblichen Mandanten im Bereich Automobilrecht bieten wir die gesamte Palette der zivilrechtlichen Vertretung an. Neben den oben aufgeführten Gebieten klären wir Ihre Fragen u.a. zum Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht insbesondere Vertragshändlerrecht. Im Wettbewerbsrecht geht dabei die Spezialisierung bis in Bereiche des EU-Gemeinschaftsrecht.

 

Unser Spezialgebiet: Automobilrecht

Wir helfen Ihnen beispielsweise auch bei Fragen zur "Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung" und ähnlichen Vorschriften damit Sie den Focus auf Ihrem Kerngeschäft belassen können.

 

Beratung zum Oldtimerrecht

Besondere Anforderungen im Automobilrecht stellen Oldtimer. Auch hier bieten wir Ihnen spezielle Beratung zum Oldtimerrecht. Ein verwandter Bereich zum Automobilrecht ist die Vertretung im Verkehrsrecht. Im Ordnungswidrigkeiten- oder Bußgeldverfahren ist Verfahrensziel hierbei neben Einstellung oder Freispruch häufig die Vermeidung eines Fahrverbots. Die Abwicklung von Verkehrsunfällen ist Kern der Tätigkeit im Verkehrszivilrecht.

Ihr Ansprechpartner

Björn Helms