Bankrecht

Ein wesentlicher Teil des Bankrechts ist die Haftung der Anlageberater. Hier ist zu prüfen ob Banken oder Finanzdienstleister mangel- oder fehlerhafte Anlageberatung erbracht haben.

Rechtsanwalt für Bankrecht in Hannover

Haftung der Anlageberater

Ein wesentlicher Teil des Bankrechts ist die Haftung der Anlageberater. Hier ist zu prüfen, ob Banken oder Finanzdienstleister mangel- oder fehlerhafte Anlageberatung erbracht haben. Dies ist dann der Fall, wenn die Beratung nicht anleger- oder objektorientiert war. Ein Beispiel hierfür ist die Veräußerung einer langfristigen Kapitalanlage an eine 62-jährigen Kundin oder die Werbung mit einer Steuerersparnis, die tatsächlich nicht zu realisieren ist.

Prüfung von Darlehensverträgen

Auch die Prüfung von Darlehensverträgen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen des finanzierten Erwerbs von Immobilien als Kapitalanlage werden zum Bankrecht gezählt. Darüber hinaus gehören hierzu auch Fragen zum Zahlungsverkehr und Wechsel- sowie Aktienrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Fragestellungen um gewährte und verwertete Kreditsicherheiten sowie zum Sicherheitenmanagement.

 

 

Ihr Ansprechpartner

Dr. Josef-Christian Wirth