Familienrecht
Das Familienrecht umfasst sämtliche in der Familie denkbaren Rechtsbeziehungen untereinander, insbesondere die zwischen Eltern und Kindern.
Sie können sich bei Fragen rund um die Rechtsberatung zum Thema Familienrecht bei unserer Rechtsanwältin Frau Kathrin Renner-Grützmacher gut aufgehoben fühlen. Sie ist Ihre kompetente Ansprechpartnerin in Sachen Familienrecht. Rechtsanwältin Renner-Grützmacher verfügt als Fachanwältin für Familienrecht zudem über umfangreiche inhaltliche Spezialkompetenz und besonderes Fachwissen. Ferner zeichnet sie durch ihre regelmäßige Tätigkeit als Verfahrensbeistand ein besonderer Blick auf und für die in den Auseinandersetzungen der Eltern involvierten oder im gerichtlichen Verfahren beteiligten Kinder aus.
Beziehungen werden geschlossen und Beziehungen werden getrennt. Wichtig sind bei einer Trennung oder Scheidung auftretende Rechtsprobleme im Hinblick auf das Familienrecht. Wenn die Ehe (emotional) in der Krise steckt und eine Trennung erwogen wird, ist das genaue Vorgehen der Trennung zu erarbeiten. Hier unterstützt Sie Rechtsanwältin Renner-Grützmacher gern. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, die Rechtsverhältnisse an der gemeinsamen Wohnung, am gemeinsamen Hausrat und den Finanzen zu klären.
Es geht nicht nur um finanzielle und materielle Themen bei einer Trennung. Es ist auch immer ein sehr intensives emotionales Ereignis. Hierbei ist ein einfühlsames Vorgehen, Verständnis und Vertrauen die Grundlage eines vertrauensvollen Verhältnisses zwischen dem beauftragten Rechtsanwalt und den Beteiligten, insbesondere in der virulenten Trennungsphase.
Hier kommt es darauf an, dass der Rechtsanwalt für Familienrecht möglichst über eine langjährige Erfahrung und kompetentes Fach- und Spezialwissen verfügt. Ferner sollte er stets den Blick für das große Ganze haben und nicht den Fall ohne Rücksicht auf die konkreten Belange und Wünsche der Beteiligten gewinnen wollen. Oft ist eine ausgleichende interessengerechte Lösung der Beteiligten erstrebenswerter und nachhaltig befriedigend.
Es sind die Ehegattenunterhaltsansprüche für die Zeit nach der Trennung sowie nach Rechtskraft der Scheidung zu unterscheiden und gesondert zu berechnen und geltend zu machen. Ferner müssen Themen wie das Güterrecht besprochen und der Zugewinnausgleich gegebenenfalls. berechnet werden. Sind Kinder involviert, sollte der Fachanwalt für Familienrecht über ein besonderes Einfühlungsvermögen und den Blick für das Kindeswohl verfügen. In diesem Fall werden zusätzlich der Kindesunterhalt, die elterliche Sorge und das Umgangsrecht thematisiert. Ferner ist zu klären wann und wie das Scheidungsverfahren eingeleitet wird. Während das Scheidungsverfahren läuft, sind der nacheheliche Ehegattenunterhalt und der Versorgungsausgleich vorzubereiten.
Wenn die Basis gegeben ist, kann vor der Eheschließung ein Ehevertrag oder im Rahmen der Trennung/ Scheidung eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeitet und gegebenenfalls notariell beurkundet werden.
Zum Familienrecht zählen zusätzlich Fragen im Zusammenhang mit der steuerlichen Veranlagung der zusammen- oder getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eheleute, der nichtehelichen oder gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft, der Adoption und der Betreuung.
Ihre einfühlsame Expertin, Rechtsanwältin Renner-Grützmacher, freut sich auf Ihre Fragen und eine vertrauensvolle und zielführende Zusammenarbeit. In der außergerichtlichen Beratung legt sie besonderen Wert auf eine pragmatische dauerhafte Befriedigung der Familiensituation, stets mit besonderem Blick auf das Kindeswohl.
Wenn eine gütliche Einigung hier nicht erzielbar ist, setzt sie Ihre Interessen aber auch vor dem Familiengericht selbstbewusst, mit Sachverstand und gleichzeitig viel Fingerspitzengefühl durch.