Vereinsrecht
Das Vereinsrecht regelt die Gründung und Organisation von Vereinen.
"Sport - im Verein am schönsten" war viele Jahre ein gängiger Werbespruch um Menschen für die Mitgliedschaft in Sportvereinen zu begeistern.
Allerdings sind in Deutschland die Bürger nicht nur in den allgegenwärtigen Sportvereinen engagiert. Hinzutreten die Tradtionsvereine wie Bürger-, Heimat-, Trachten- und nicht zu vergessen die Schützenvereine - insbesondere in der Schützenhaupstadt Hannover.
Eine weitere typischen Gruppe von Vereinen stellen die Kulturvereine, wie die als Verein betriebene Musikschule, der Museumsverein oder die Kulturgesellschaften dar.
Allen Vereinen gleich ist, dass Sie sich eine Satzung geben müssen, um die Ausrichtung des Verein und das Miteinander der Mitglieder zu regeln.
Hier ergeben sich Rechtsfragen zur Eintragung in das Vereinsregister, zur Mitgliedschaft, zur Vorstandshaftung, zum Vereinsteuerrecht, zu Beiträgen und Gebühren, zum Ehrenamt und vieles mehr. Zentral sind dabei häufig Fragestellungen zur Gemeinnützigkeit des Vereins.
Wir beraten Vereine bereits ab der Gründungsphase sowie bei der Erstellung und Novellierung von Vereinssatzungen. Ziel ist dabei grundsätzlich, Lösungen zu schaffen, die den Vereinsfrieden im Blick haben. Hierbei kommt Ihnen unsere eigene langjährige Erfahrung als Vorstände unterschiedlicher Vereine zugute.
Kommt es zwischen den Akteuren jedoch zu einem Rechtstreit vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich wie gerichtlich konsequent.